Orientierungsprüfung

Bis zum Ende des zweiten Semesters ist von allen Studierenden im Hauptfach, außerdem von den Studierenden im Nebenfach, welche die Orientierungsprüfung nicht in ihrem anderen Nebenfach ablegen, eine Orientierungsprüfung abzulegen. Diese findet studienbegleitend statt und besteht  für das Hauptfach (Fachanteil 75%) sowie für das 1. und das 2. Hauptfach (Fachanteil 50%) aus der erfolgreichen Teilnahme am Basismodul Wissenschaft. Im Begleitfach (Fachanteil 25%) besteht die Orientierungsprüfung aus der erfolgreichen Teilnahme am Basismodul Spracherwerb.

Die Orientierungsprüfung kann, wenn sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten.

Für die Bescheinigung der Orientierungsprüfung sind folgende Unterlagen bei der Fachstudien­beratung einzureichen:

  • Transcript of Records, ggf. Studienbuch
  • die Scheine für die o.g. Proseminare (bzw. Nachweis der bestandenen Klausuren und Hausarbeiten)
  • persönliche Angaben: Geburtsdatum, Nationalität, Matrikelnummer, Adresse
Letzte Änderung: 25.06.2016
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