Master of Education
Russisch

Wichtigste Dokumente:

Für den Master als Teilstudiengang

↗︎ Zulassungssatzung — ↗︎ Prüfungsordnung — ↗︎ Modulhandbuch

Für den Master als Erweiterungsfach

↗︎ Zulassungssatzung — ↗︎ Prüfungsordnung — ↗︎ Modulhandbuch

Prüfungsanmeldeschluss in heiCO zu den Lehrveranstaltungen: SoSe 20.06 / WiSe 20.01

Allgemeine Informationen

Inhalt des Studiums

Der Teilstudiengang Russisch verbindet die Festigung und Erweiterung der Sprachkompetenz im Russischen mit einer Vertiefung der Kenntnisse im Bereich der Fachwissenschaft (russische Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft). Der Frage der Vermittlung der erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse kommt eine zentrale Bedeutung zu, der durch eine fundierte fachdidaktische Ausbildung Rechnung getragen wird. Die Vernetzung dieser Komponenten ermöglicht es den AbsolventInnen, das im Studium erworbene Wissen abzurufen und ihre Kompetenzen im Fremdsprachenunterricht schülerbezogen einzusetzen.

Aufbau des Studiums

Der Teilstudiengang Russisch besteht aus Modulen zur Fachdidaktik und zur Fachwissenschaft.

Fachwissenschaftliche Module:

Die fachwissenschaftliche Ausbildung setzt sich aus einem Modul zum Spracherwerb Russisch und einem wissenschaftlichen Modul zusammen, in dem die Kenntnisse in der russistischen Sprach- und Literaturwissenschaft vertieft werden.

Fachdidaktische Module:

Fachdidaktik des Russischen: In diesem Modul lernen die Studierenden das im Laufe ihres Studiums erworbene breite Fachwissen didaktisch aufzubereiten und so unterschiedlichen Niveaustufen entsprechend für den Unterricht nutzbar zu machen.

Vor- und Nachbereitung des Schulpraxissemesters (SPS): Durch den ersten Teil des Blockseminars werden die Studierenden auf das Schulpraxissemester in seinen verschiedenen Aspekten vorbereitet. Im zweiten Teil des Blockseminars reflektieren sie abschließend ihre Erfahrungen und konkretisieren den Kompetenzgewinn in der Revision ihrer Unterrichtsentwürfe sowie der eigenen Einstellung zum angestrebten Lehrerberuf (Selbstkompetenz).

Verschränkungsmodul:

In diesem Modul findet eine integrative Verschränkung von Fachwissenschaft und Fachdidaktik statt. Es beschäftigt sich mit einem ausgewählten Phänomen der Sprachpraxis unter einem bestimmten thematischen Fokus. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage der fachdidaktischen Vermittlung dieser Inhalte im Hinblick auf interkulturelles Lernen, Herausforderungen des Fremdsprachenunterrichts für eine hinsichtlich des Sprachniveaus heterogene Gruppe, Möglichkeiten des Einsatzes verschiedener Medien und Methoden im Unterricht, Gestaltung von Übungsaufgaben und/oder Unterrichtseinheiten.

Links: ↗︎ Zulassungssatzung — ↗︎ Prüfungsordnung — ↗︎ Modulhandbuch

↗︎ Überblick über den Studiengang auf der Homepage der Universität

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Teilstudiengang Russisch im Master of Education ist zum Winter- und Sommersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt zentral. Bitte beachten Sie daher ↗︎ diese Informationen.

Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

Sprachliche Voraussetzungen

  • Russisch-Kennnisse, mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Englisch-Kenntnisse, mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen

Fachliche Voraussetzungen

Ein bestandener lehramtsbezogener Bachelorabschluss gemäß § 5 Abs. 1 des Allgemeinen Teils der Zulassungssatzung im Teilstudiengang Russisch oder in einem Teilstudiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt im Umfang von mindestens 2 Leistungspunkten im Bereich der Fachdidaktik und mindestens 74 Leistungspunkten im Bereich der russischen Fachwissenschaft, bestehend aus den 4 Teilgebieten Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft sowie Sprachpraxis, wobei mindestens

  • 10 Leistungspunkte aus dem Teilgebiet der Literaturwissenschaft,
  • 10 Leistungspunkte aus dem Teilgebiet der Sprachwissenschaft,
  • 10 Leistungspunkte aus den Teilgebieten der Literatur- oder Sprach- oder Kulturwissenschaft und
  • 20 Leistungspunkte aus dem Teilgebiet der Sprachpraxis stammen müssen.

In Ausnahmefällen ist eine Zulassung unter der Auflage möglich, dass noch fehlende Studienleistungen spätestens bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachgeholt werden.

Links: ↗︎ Zulassungssatzung für den Teilstudiengang Russisch im Master of Education

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die ↗︎ Fachstudienberatung wenden.

Informationen zu den Abschlussmöglichkeiten im MoE im Erweiterungsfach

mit der Änderung der ↗︎ Rahmenvorgabenverordnung (§ 6 Abs. 10a Rahmen-VO KM) haben Sie ab Beginn des kommenden Wintersemesters 2024/25 nun die Wahlmöglichkeit, das Studium des Erweiterungsfaches im Master of Education folgendermaßen abzuschließen:

  • Sie erwerben den Abschluss im Erweiterungsfach weiterhin mit dem Grad „Master of Education“ durch Anfertigung der Masterarbeit.
  • ODER
  • Sie schließen das Erweiterungsfach mit einem Zertifikat (anstelle des Mastergrads) ab und verzichten dabei auf das Verfassen der Masterarbeit.

Sie können ab dem 1. Oktober 2024 den Verzicht auf die Abfassung der Masterarbeit beim ↗︎ HSE-Prüfungsamt beantragen. Zudem müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats stellen. Die Formulare werden auf der Seite des HSE-Prüfungsamts ab dem 1. Oktober 2024 zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie ↗︎ hier.

Letzte Änderung: 16.08.2024