Master
Slavische und Ost­europäische Studien

Die Bewerbung erfolgt ab sofort online unter https://heico.uni-heidelberg.de/heiCO/ee/ui/ca2/app/desktop/#/login

Die Bewerbungsfrist endet für das Sommersemester am 31.03. und für das Wintersemester am 30.09. Das gilt gleichermaßen für deutsche und internationale Staatsangehörige.

Zu den Bewerbungsfristen der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge siehe auch die Seiten der Zentralen Universitätsverwaltung:
https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/termine-und-fristen/bewerbungsfristen-fuer-das-1-fachsemester-der-masterstudiengaenge

Wichtigste Dokumente:

↗︎ Prüfungsordnung, besonderer Teil (neu vom 16.03.22)
↗︎ Modulhandbuch (zur Prüfungsordnung 2022)
↗︎ Zulassungsordnung (neu vom 16.03.22)
↗︎ Zulassungsordnung (alt)
Vorgängerversionen der aktuellen Prüfungsordnungen und Modulhandbücher finden Sie im Downloadbereich
Studierende, die nicht nach der aktuellen Prüfungsordnung studieren, können auf Antrag weiterhin nach der alten Prüfungsordnung studieren. Bitte melden Sie sich hierfür beim HISPOS-Beauftragten des Instituts.

Prüfungsanmeldeschluss in LSF zu den Lehrveranstaltungen: SoSe 20.06 / WiSe 20.01

Allgemeine Informationen

In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Osteuropäische Geschichte wird der konsekutive Master-Studiengang Slavische und Osteuropäische Studien angeboten. Gegenstand des Master-Studienganges sind die slavischen Sprachen, Literaturen, Kulturen und Gesellschaften in ihrer gegenwärtigen und historischen Entwicklung. Der Studiengang Slavische und Osteuropäische Studien kann in Heidelberg mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung studiert werden. Zur Auswahl stehen die Schwerpunkte Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Osteuro¬päische Geschichte oder eine Kombination von zweien dieser Schwerpunkte. Bei der Kombination von zwei Schwerpunkten kann als einer der beiden Schwerpunkte auch Russische und Osteuropäische Musikwissenschaft gewählt werden (Kooperation mit dem Musikwissenschaftlichen Seminar).

Es werden jeweils zwei slavische Sprachen in freier Kombination studiert. Wobei eine der beiden Sprachen zu Beginn des Masterstudiums neu erworben werden kann. Folgende Sprachen aus den Bereichen Ost-, West- und Südslavistik stehen zur Wahl: Bulgarisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch und die Nachfolgesprachen des Serbokroatischen (Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch). Eine Ausnahme zur freien Kombinierbarkeit der Sprachen bilden die Schwerpunkte Osteuropäische Geschichte sowie Russische und Osteuropäische Musikwissenschaft. Wird einer dieser beiden Schwerpunkte gewählt, muss eine der belegten slavischen Sprachen in jedem Fall Russisch sein.

↗︎ Überblick über den Studiengang auf der Homepage der Universität

Schwerpunkt Literaturwissenschaft

Im Schwerpunkt Literaturwissenschaft wird die gesamte Breite der slavischen Literaturwissenschaft in den gewählten zwei slavischen Sprachen bis hin zu kulturwissenschaftlichen und komparatistischen Fragestellungen abgebildet. Zugleich bietet diese Schwerpunktbildung die Möglichkeit zur Vertiefung einzelner Bereiche nach eigener Wahl. Die Ausrichtung auf die Forschung wird im gesamten Lehrangebot gewährleistet.

Schwerpunkt Sprachwissenschaft:

Im Schwerpunkt Sprachwissenschaft stehen die sprachwissenschaftlichen Forschungsmethoden und ihre Anwendung im Bereich der slavischen Sprachen in Gegenwart und Vergangenheit im Mittelpunkt. Das Anwendungsgebiet des Master-Studiengangs bilden zwei der folgenden Bereiche: sprachwissenschaftliche Russistik, Polonistik, Bohemistik, Bulgaristik, Kroatistik (oder alternativ zu letzterer) Serbistik, unter Einbeziehung der relevanten soziokulturellen Gegebenheiten der slavischen Sprachgemein

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt (z.B. durch das ERASMUS Programm) ist auch im Master möglich. Weitere Informationen finden Sie ↗︎ hier.

Informationen zur Bewerbung im Master Slavische und osteuropäische Studien

Die Bewerbung erfolgt online. Bitte nutzen Sie unser Bewerbungsportal: https://heico.uni-heidelberg.de/heiCO/ee/ui/ca2/app/desktop/#/login

Bitte beachten Sie die Immatrikulationsfristen der Universität Heidelberg für zugangsbeschränkte konsekutive Masterstudiengänge.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung: https://www.slav.uni-heidelberg.de/studium/beratungsangebot.html

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife, eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Highschool Diploma, Matura etc.) oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in amtlich beglaubigter Kopie).
  2. Studienbewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung benötigen als sprachliche Eingangsvoraussetzung den Nachweis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH‑2 oder DSH‑3 (oder eine äquivalente Prüfung) und zusätzlich den Nachweis von Englischkenntnissen nach Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  3. Ein Zeugnis über einen mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbenen Abschluss in einem slavistischen oder auf Osteuropa/Ostmitteleuropa bezogenen Studiengang (Fachanteil von mindestens 50%), bei dem mindestens eine slavische Sprache studiert wurde, an einer in- oder ausländischen Hochschule, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist, oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Ausländische Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie mit dazugehöriger amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Falls der Studienabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, genügt eine vorläufige Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen (Transcript of Records) mit der Zusage, dass das entsprechende Studium voraussichtlich bis zum Beginn des Semesters, für welches die Zulassung beantragt wird, abgeschlossen sein wird. Der Bewerber nimmt am Zulassungsverfahren mit einer Durchschnittsnote, die auf Grund seiner bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, teil. Eine Zulassung ist wird in diesem Fall unter dem Vorbehalt ausgesprochen, dass der Studienabschluss und mit ihm zusammenhängende Voraussetzungen bis zum letzten Werktag vor Beginn der Vorlesungszeit nachgewiesen werden. Die Zulassung erlischt, wenn der Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird.
  4. Ein Transcript of Records der in diesem Studiengang erbrachten Leistungen, sofern der Studienabschluss ein Bachelor-Abschluss (oder vergleichbarer Hochschulabschluss aus dem In- oder Ausland) ist.
  5. Ein tabellarischer Lebenslauf im Umfang von 2–3 DIN A4 Seiten (wahlweise in deutscher oder englischer Sprache).
  6. Ein vom Bewerber persönlich verfasster Motivationsbrief im Umfang von 1–2 DIN A4 Seiten, in dem die Beweggründe zur Aufnahme des Masterstudiengangs dargelegt werden mit einer Versicherung, dass der Bewerber den Motivationsbrief selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat.
  7. Die Angabe der Namen von zwei Professoren oder Lehrenden, die vom Bewerber frei gewählt werden können, und die bereit sind, auf Anfrage Stellung zur Qualifikation des Bewerbers für einen slavistischen Masterstudiengang zu nehmen.
  8. Eine Kopie der BA-Arbeit oder einer äquivalenten Abschlussarbeit bzw. vergleichbaren wissenschaftlichen Abhandlung, die Aufschluss über die Eignung des Bewerbers zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten gibt. Falls die Abschlussarbeit in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst wurde, ist ihr eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in deutscher oder englischer Sprache auf einer DIN A4 Seite beizulegen.
  9. Eine Erklärung, dass Sie an einer in- oder ausländischen Hochschule im Masterstudiengang Slavistik oder in einem vergleichbaren Studiengang den Prüfungsanspruch nicht verloren haben.
Letzte Änderung: 28.03.2024